wir erlauben uns auf diesem Wege darauf hinzuweisen, dass wir selbstverständlich auch in Zeiten des Coronaviruses für Sie mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Selbstverständlich unterstützen wir die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung, die dazu dienen, die Verbreitung dieser Viren einzudämmen.
Wenn Sie also den persönlichen Kontakt vermeiden wollen, nutzen Sie die Möglichkeit mit uns Telefontermine zu vereinbaren, in denen wir mit Ihnen Ihre rechtlichen Probleme erörtern bzw. Sie entsprechend beraten können. Ebenso können Sie uns per E-Mail, per Fax oder ganz altmodisch auf dem Postwege jederzeit erreichen bzw. ansprechen. Dies gilt natürlich gerade in den Fällen, in denen Sie uns Unterlagen für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zur Verfügung stellen wollen.
Beurkundungen werden in unserem Büro weiterhin durchgeführt. Selbstverständlich unter Beachtung der Sicherheits- und Abstandsregelungen. Der Gang zum Notar ist nämlich ein triftiger Grund im Sinne der erlassenen Ausnahmeregelung. Wenn Sie allerdings im Hinblick auf die Corona-Pandemie einen persönlichen Kontakt meiden wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie bei der Beurkundung von einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter vollmachtlos vertreten werden. Wenn Sie dann diese vollmachtlose Vertretung genehmigen, hierbei handelt es sich um eine bloße Unterschriftsbeglaubigung, besteht die Berechtigung, diese Kosten niederzuschlagen, wenn diese Genehmigung in unseren Hause erfolgt. Dann entstehen Ihnen keine Mehrkosten durch die vollmachtlose Vertretung.
Bleiben Sie gesund!
Mit vorzüglicher Hochachtung
Rechtsanwälte Dr. Maug und Mücke
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